Landesdenkmalamt
Was bedeutet die Eingliederung in die Regierungspräsidien?
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https://doi.org/10.53458/sh.v54i4.5979Schlagworte:
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg Verwaltungsreform DenkmalpflegeArtikeldetails
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14.04.2023
Zitationsvorschlag
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Kilian, W. (2003) „Landesdenkmalamt: Was bedeutet die Eingliederung in die Regierungspräsidien?“, Schwäbische Heimat, 54(4), S. 387–389. doi: 10.53458/sh.v54i4.5979.
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